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Garantierichtlinie

Garantierichtlinie – 2 Jahre Garantie

Alle Produkte von Airova haben 2 Jahre Garantie, gerechnet ab dem Tag, an dem du deine Lieferung erhalten hast. Die Garantie gilt zusätzlich zu deinen Rechten nach dem schwedischen Verbraucherkaufgesetz (konsumentköplagen) und schränkt diese nicht ein.

Was die Garantie abdeckt

Die Garantie deckt Herstellungs- und Materialfehler ab, die die Funktion des Produkts bei normaler Verwendung gemäß der Bedienungsanleitung beeinträchtigen.

Was die Garantie nicht abdeckt

  • Normaler Verschleiß, zum Beispiel an Bürsten, Filtern und anderen Verschleißteilen.
  • Schäden durch Unfall, Sturz, Stöße, Nässe oder andere äußere Einwirkungen.
  • Schäden durch unsachgemäße Verwendung, mangelnde Pflege oder Verwendung entgegen der Bedienungsanleitung.
  • Produkte, die von jemand anderem als uns oder einem von uns zugelassenen Servicepartner verändert oder repariert wurden.
  • Kosmetische Schäden, die die Funktion des Produkts nicht beeinträchtigen.

So reichst du eine Reklamation ein

Kontaktiere uns unter support@officialairova.com, sobald du den Mangel entdeckt hast, und gib Folgendes an:

  • Bestellnummer
  • eine kurze Beschreibung des Mangels und wann er entdeckt wurde
  • Fotos oder ein kurzes Video, das den Mangel zeigt

Wir prüfen den Fall und melden uns mit den nächsten Schritten. Bei Bedarf bitten wir dich, das Produkt zur Überprüfung einzusenden.

Maßnahmen bei anerkannter Reklamation

Bei einem Mangel, der unter die Garantie oder das schwedische Verbraucherkaufgesetz fällt, reparieren wir das Produkt, senden ein Ersatzteil oder tauschen das Produkt aus. Ist dies nicht möglich, hast du Anspruch auf eine Preisminderung oder eine Rückerstattung. Bei einer anerkannten Reklamation übernehmen wir die Versandkosten.

Deine gesetzlichen Rechte

Als Verbraucher hast du nach dem schwedischen Verbraucherkaufgesetz (konsumentköplagen) das Recht, Mängel, die bei Erhalt der Ware bereits vorhanden waren, bis zu drei Jahre lang zu reklamieren. Bei Mängeln, die sich innerhalb von zwei Jahren nach der Lieferung zeigen, wird vermutet, dass sie bereits bei der Lieferung vorhanden waren, sofern nichts anderes nachgewiesen wird. Die Reklamation muss innerhalb einer angemessenen Frist nach Entdeckung des Mangels erfolgen – eine Reklamation innerhalb von zwei Monaten gilt immer als rechtzeitig.